Allgemeine Geschäftsbedingungen
DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Audiomarketing GmbH
1. Anwendungsrecht
2. Angebot und Vertragsabschluss
b.) Im Vertragsverhältnis zwischen DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG und dem Auftraggeber gilt ausschließlich die Auftragsbestätigung bzw. das der Auftragsbestätigung vorausgegangene Angebot. Etwaige Änderungen sind nur dann verbindlich, sofern diese schriftlich (auch per E-Mail) fixiert wurden. Mit dem Vertragsschluss erteilt der Auftraggeber DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG gleichzeitig die Vollmacht, Aufträge für Produktionsleistungen im Bedarfsfall an Dritte zu übergeben. Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG wird diesbezüglich nicht in eigenem Namen tätig, sondern handelt ausschließlich in Vertretung des Kunden.
c.) Alle Angebote und deren Reichweiten beruhen auf der jeweils gültigen Media Analyse, der E.M.A. NRW bzw. der Funkanalyse Bayern. Nur die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages jeweils gültige Reichweitenerhebung wird Bestandteil des Vertrages. Darüber hinaus sind Preisanpassungen jederzeit auch dann möglich, wenn diese auf der Preisanpassung eines Dritten beruhen, die die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG weiter reicht.
d.) Die Vereinbarung von Fixterminen bedarf der Schriftform (hierfür ist eine E-Mail ausreichend).
e.) Nebenabreden gelten nur dann als wirksam, wenn sie von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG schriftlich bestätigt wurden.
3. Fälligkeit der Zahlung/Verjährung
b.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG hat nach Abschluss des Vertrages das Recht, bereits vor Projektabschluss Zwischenrechnungen und/oder Abschlagsrechnungen zu stellen.
c.) Der Anspruch auf die Vergütung der erbrachten Leistungen entsteht bereits, wenn ein wesentlicher Teil der vereinbarten Leistung erbracht wurde. Was wesentlich ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsverhältnis. Hierbei ist unerheblich, ob und in welchem Umfang die von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG produzierte und verbreitete Produktion ausgestrahlt wurde.
d.) Generell gilt gegenüber allen Auftraggebern ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto ohne Skonto-Abzüge als vereinbart. Erteilt der Auftraggeber eine Einzugsermächtigung, können die Beträge bereits zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgebucht werden.
e.) Ab einem Nettoauftragswert von 20.000 Euro werden 50% der Auftragssumme sieben Tage vor Kampagnenbeginn fällig, die zweite Hälfte wird zum Kampagnenbeginn in Rechnung gestellt; erfolgt die Zahlung durch den Auftraggeber nicht fristgerecht, behält sich die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber den bis dahin entstandenen Aufwand (z.B. für Skripterstellung und Produktion) sowie die sich aus dem Rücktritt ergebenden Kosten Dritter in Rechnung zu stellen.
f.) Ab einem Nettoauftragswert von 50.000 Euro wird die gesamte Auftragssumme sieben Tage vor Kampagnenbeginn fällig; erfolgt die Zahlung durch den Auftraggeber nicht fristgerecht, behält sich die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber den bis dahin entstandenen Aufwand sowie die sich aus dem Rücktritt ergebenden Kosten Dritter in Rechnung zu stellen.
g.) Sollte ein Auftraggeber in der Vergangenheit nicht innerhalb des Zahlungsziels aus 3.c leisten, so behält sich die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG für die Zukunft vor, Leistungen nur noch gegen vollständige Vorkasse zu erbringen.
h.) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder tritt von ihm zurück, ist dies nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Hieraus entsteht die Verpflichtung zum Leisten von Schadenersatz an die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG. Dieser errechnet sich wie folgt:
– Stornokosten Dritter
– Sonstige in Auftrag gegebene Fremdleistungen
– Entgangener Gewinn [Berechnung unter Zugrundelegung des Gesamtauftragsvolumens (netto) für die
Restlaufzeit des Vertrages, abzüglich ersparter Aufwendungen].
Ist die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG zum Schadenersatz statt der Leistung berechtigt, so kann sie vom Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% (in Worten: fünfzig Prozent) der vereinbarten Nettovergütung für die gesamte Festlaufzeit verlangen; dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das Recht von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG einen höheren Schadenersatz zu verlangen, bleibt ebenfalls unberührt.
i.) Rechnungen, Abschlagsrechnungen und Zwischenrechnungen können nach vorheriger Absprache auch auf dem elektronischen Wege versandt werden. In allen anderen Fällen findet ein Versand auf dem Postweg statt. Eine Rechnung ist in jedem Fall auch ohne Unterschrift gültig.
4. Mitwirkungspflichten und Vertragsbeendigung
b.) Der Auftraggeber hat DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG umgehend sämtliche Unterlagen bereitzustellen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind. Hält der Auftraggeber die benötigten Informationen zurück, ist DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bis dahin entstandene Aufwendungen/Schadensersatz (gemäß Ziffer 3c) in Rechnung zu stellen.
c.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG und der Auftraggeber vereinbaren die kaufmännische Rügepflicht nach § 377 HGB. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, von dieser innerhalb von drei Werktagen nach Bereitstellung der Produktionsleistung Gebrauch zu machen.
d.) Die Qualität der von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG erbrachten Leistungen muss vom Auftraggeber unverzüglich evaluiert, dabei festgestellte Mängel müssen sofort schriftlich und detailliert gegenüber von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG dargestellt werden. Sollte eine vom Auftraggeber initiierte und von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG durchgeführte Überprüfung der Vorwürfe ergeben, dass keine Fehler oder nur solche vorliegen, für die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG nicht verantwortlich ist, so kann die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG dem Auftraggeber die gegebenenfalls durch die Überprüfung entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
e.) Sollte der Auftraggeber seine Pflichten zur Mitwirkung nicht erfüllen, so ist die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Falls die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG Extraaufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, so werden die Kosten dafür dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
f.) Für Zwecke des Eigenmarketings erhält die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG das Recht, ein bereits abgeschlossenes bzw. bestehendes Vertragsverhältnis unter Nennung des Auftraggebers sowie Verwendung der für ihn erbrachten Produktion auf der Webseite oder über andere Kanäle von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG (E-Mail, Social Media, Broschüren, Präsentationen usw.) öffentlich zu machen.
5. Gewährleistung
b.) Für den Fall, dass ein Sender eine von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG erstellte Leistung aufgrund inhaltlicher Bedenken ablehnt und die Leistung nicht ausgestrahlt wird, kann die von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG garantierte Senderzahl und Reichweite nicht eingehalten werden. Eine Ausstrahlung erfolgt daher immer nach inhaltlicher Freigabe durch den Sender.
c.) Im Falle einer Sendeverweigerung prüft die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG, ob eine vergleichsweise Senderzahl und Reichweite mit anderen kooperierenden Sendern erreicht werden kann. Hierüber wird der Auftraggeber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Ist eine vergleichsweise Senderzahl und Reichweite nicht möglich, wird der Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt und es wird in Zusammenwirken mit dem Auftraggeber eine Anpassung des Senderpools vorgenommen. Der Auftraggeber nimmt hin, dass die Anpassung von den im Angebot fixierten Leistungswerten abweichen kann.
6. Urheberrecht und sonstige Leistungsschutzrechte
Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG gewährt dem Auftraggeber lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der jeweilige Rechteinhaber behält das damit verbundene Urheberrecht. Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG selbstgeschaffenen Werken verbleiben bei dieser und gehen nicht auf den Kunden über; dies betrifft vor allem textliche, musikalische und interpretatorische Inhalte von Audioproduktionen. Eine Benutzung für andere Audioproduktionen oder andere Wiedergabemedien des Auftraggebers ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung durch die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG möglich. Der Auftraggeber willigt ein, dass die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG berechtigt ist, für ihn erstellte Hörfunkprojekte mit Namen der Firma des Auftraggebers und deren Firmenlogo auf ihren Webseiten (www.hoerfunkberatung.de und www.FILMfm.de) und Produktpräsentationen zeitlich unbeschränkt als Referenz zu veröffentlichen.
b.) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
c.) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG.
d.) Über den Umfang der Nutzung steht DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG ein Auskunftsanspruch zu.
e.) Die dem Auftraggeber überreichten Sendemitschnitte dürfen nicht öffentlich gemacht werden. Die erforderliche Genehmigung fragt DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG auf Wunsch des Auftraggebers bei dem jeweiligen Sender an.
7. Haftung
b.) Der Auftraggeber erklärt und sichert DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG zu, dass er für alle Aufträge die notwendigen Rechte (Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und Markenrechte), insbesondere zur Bearbeitung, Aufführung, Vervielfältigung und Wiedergabe des übergebenen Materials, verfügt.
c.) Haftungsbeschränkung: Bei leicht oder normal fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG gegenüber Auftraggebern nicht. Dies gilt auch bei leicht oder normal fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG zurechenbaren Körper- oder Gesundheits- oder ähnlichen Schäden.
d.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG übernimmt keine Garantie dafür und sichert auch nicht zu, dass Dritte nicht unerlaubt auf Daten zugreifen können und/oder dass Dritte Veränderungen daran vornehmen.
e.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG schuldet nicht die Rechtssicherheit von Auftraggeberangaben wie etwa Impressum, Datenschutzerklärung und Verlinkungen; die Gewährleistung der diesbezüglichen Rechtssicherheit obliegt dem Auftraggeber. Für die Richtigkeit von Dritten übermittelter Inhalte steht die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG nicht ein; eine Haftung für Dritte, die Erfüllungsgehilfen von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG sind, richtet sich nach den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person; diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG beschränkt auf die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Dienstleistung der Auftragnehmerin zu erwartenden Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden und mittelbare Schäden im Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen.
g.) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht durch die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder technische Veränderungen entstehen.
h.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG haftet bei der Nichterfüllung von verbindlichen und in der Projektvereinbarung vereinbarten Zeitplänen unbeschadet der vollständigen Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und nur für die typischerweise bei der betreffenden vertraglichen Leistung von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG zu erwartenden Schäden. Kleinere Fehler bei oder nach Projektübergabe gelten nicht als Nichterfüllung eines Zeitplanes. Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG haftet in keinem Fall für Schäden, die aufgrund einer länger als geplanten Umsetzungsdauer entstehen, sofern diese nicht vertraglich vereinbart war.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
b.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG speichert alle Daten des Auftraggebers während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen und sämtliche gespeicherte personenbezogene Daten auf Auftraggeberwunsch löschen.
c.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als das DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
d.) Die DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
8. Änderung der AGB
b.) Alle Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Änderung der AGB widerspricht.
c) Sollte der Auftraggeber trotz der geänderten AGB die Dienste von DEUTSCHE HÖRFUNKBERATUNG nach Ablauf der Frist von 30 Tagen weiter nutzen, wird die Weiternutzung als bindende Zustimmung zu den Änderungen erachtet.
8. Anwendbares Recht und Gerichsstand, Erfüllungsort
b.) Der Gerichtsstand ist Leipzig.
c.) Befindet sich der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Gerichtsstand Leipzig.
d.) Erfüllungsort ist Leipzig.